KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU AI Act: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung der EU von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen, die damit arbeiten. Viele halten das für ein Thema für August 2026. Das ist ein Missverständnis — und es kostet Vorbereitungszeit.
Wen die Pflicht trifft
Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer ein solches System in eigener Verantwortung nutzt. Für die allermeisten Unternehmen ist der zweite Fall der relevante: Sie bauen keine KI, sie benutzen sie.
Und das passiert öfter, als die Geschäftsführung meist annimmt. Wenn im Vertrieb Angebotstexte mit ChatGPT geschrieben werden, in der Buchhaltung Belege automatisch ausgelesen werden oder im Sekretariat ein Sprachassistent Anrufe annimmt, ist das Unternehmen Betreiber. Eine Ausnahme für kleine Betriebe sieht Artikel 4 nicht vor.
Was „ausreichende Kompetenz" praktisch heißt
Die Verordnung nennt bewusst kein Curriculum. Der Maßstab ist der Einsatzkontext — und das ist die eigentliche Arbeit: Sie müssen wissen, wo in Ihrem Betrieb KI überhaupt im Einsatz ist, und wer damit umgeht. Aus der Praxis sind das drei Ebenen:
- Grundverständnis für alle, die KI nutzen: Was ein Sprachmodell tut und was nicht, warum es überzeugend klingende Falschaussagen produziert, welche Daten hineingehören und welche nicht.
- Anwendungskompetenz für die betroffenen Rollen: Wie ein Ergebnis geprüft wird, bevor es an einen Kunden geht. Wer freigibt. Was passiert, wenn das System etwas Falsches vorschlägt.
- Organisatorische Klarheit für die Leitung: Welche Systeme sind im Einsatz, wer hat sie eingeführt, wo liegen die Daten, und wer entscheidet über neue Werkzeuge.
Der häufigste Fehler ist, das als reines Schulungsthema zu behandeln. Wenn nach dem Schulungstag niemand weiß, wer die Freigabe für KI-erzeugte Kundentexte hat, ist die Pflicht formal berührt, aber praktisch nichts gewonnen.
Was am 2. August 2026 passiert
Die KI-Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Für die Einordnung sind vier Daten wichtig:
- 2. Februar 2025 — verbotene Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gelten.
- 2. August 2025 — Regeln zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance-Strukturen und der Sanktionsrahmen der Artikel 99 und 100 gelten.
- 2. August 2026 — die Verordnung wird im Übrigen anwendbar, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 1.
- 2. August 2027 — Artikel 6 Absatz 1 und die zugehörigen Pflichten gelten.
Für Artikel 4 heißt das: Die Pflicht ist keine Ankündigung für die Zukunft, sondern seit über einem Jahr geltendes Recht. Wer bisher nichts unternommen hat, ist nicht früh dran, sondern spät.
Was Sie konkret tun sollten
Ein pragmatischer Weg, der sich in mittelständischen Betrieben bewährt hat:
- Bestandsaufnahme: Fragen Sie ab, welche KI-Werkzeuge tatsächlich benutzt werden — auch die, die niemand offiziell eingeführt hat. Die Liste ist regelmäßig länger als erwartet.
- Kompetenzstand erheben und festhalten: Wer arbeitet womit, mit welchem Vorwissen? Ein dokumentierter Ausgangsstand ist das, was Sie im Zweifel vorzeigen können.
- Schulen, wo es wirkt: An echten Aufgaben aus dem eigenen Haus, nicht an Beispieldaten. Was am Schulungstag entsteht, sollte am nächsten Tag benutzbar sein.
- Regeln schriftlich festhalten: Welche Daten dürfen in welches System, wer gibt frei, wie wird geprüft. Zwei Seiten reichen für den Anfang.
- Auffrischen, wenn sich etwas ändert: Neue Systeme, neue Mitarbeitende, neuer Einsatzbereich — dann ist der alte Stand nicht mehr der aktuelle.
Und wenn wir nichts tun?
Artikel 4 ist nicht mit einer eigenen Geldbuße bewehrt; der Bußgeldkatalog in Artikel 99 führt ihn nicht auf. Wer daraus schließt, die Vorschrift sei folgenlos, verkürzt allerdings. Sie ist geltendes Recht, und sie wirkt an anderer Stelle: bei Haftungsfragen, wenn ein KI-gestützter Fehler Schaden anrichtet, bei Ausschreibungen, in denen zunehmend nach dem Kompetenznachweis gefragt wird, und in der Aufsichtspraxis, die sich ab August 2026 einspielt.
Der ehrlichere Grund, es trotzdem zu tun, ist ein anderer: Ein Team, das weiß, was diese Werkzeuge können und wo sie versagen, arbeitet schneller und macht weniger Fehler. Die Rechtspflicht ist der Anlass, nicht der Zweck.