Klarsicht
Ratgeber · Recht & KI30. Juli 20267 Min. Lesezeit

KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU AI Act: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung der EU von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen, die damit arbeiten. Viele halten das für ein Thema für August 2026. Das ist ein Missverständnis — und es kostet Vorbereitungszeit.

Kurz gesagt30. Juli 2026
Wer im Unternehmen KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, es auch können. Das steht in Artikel 4 der KI-Verordnung der Europäischen Union, und es gilt nicht irgendwann, sondern seit dem 2. Februar 2025. Die Vorschrift verlangt kein Zertifikat und keine bestimmte Schulungsform — sie verlangt ein Maß an Kompetenz, das zu den eingesetzten Systemen und zu den Menschen passt, die sie bedienen.
Der Wortlaut. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind — unter Berücksichtigung von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext.

Wen die Pflicht trifft

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer ein solches System in eigener Verantwortung nutzt. Für die allermeisten Unternehmen ist der zweite Fall der relevante: Sie bauen keine KI, sie benutzen sie.

Und das passiert öfter, als die Geschäftsführung meist annimmt. Wenn im Vertrieb Angebotstexte mit ChatGPT geschrieben werden, in der Buchhaltung Belege automatisch ausgelesen werden oder im Sekretariat ein Sprachassistent Anrufe annimmt, ist das Unternehmen Betreiber. Eine Ausnahme für kleine Betriebe sieht Artikel 4 nicht vor.

Was „ausreichende Kompetenz" praktisch heißt

Die Verordnung nennt bewusst kein Curriculum. Der Maßstab ist der Einsatzkontext — und das ist die eigentliche Arbeit: Sie müssen wissen, wo in Ihrem Betrieb KI überhaupt im Einsatz ist, und wer damit umgeht. Aus der Praxis sind das drei Ebenen:

Der häufigste Fehler ist, das als reines Schulungsthema zu behandeln. Wenn nach dem Schulungstag niemand weiß, wer die Freigabe für KI-erzeugte Kundentexte hat, ist die Pflicht formal berührt, aber praktisch nichts gewonnen.

Was am 2. August 2026 passiert

Die KI-Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Für die Einordnung sind vier Daten wichtig:

Für Artikel 4 heißt das: Die Pflicht ist keine Ankündigung für die Zukunft, sondern seit über einem Jahr geltendes Recht. Wer bisher nichts unternommen hat, ist nicht früh dran, sondern spät.

Was Sie konkret tun sollten

Ein pragmatischer Weg, der sich in mittelständischen Betrieben bewährt hat:

Vorsicht bei Förderversprechen. Im Netz kursiert der Hinweis, KI-Schulungen ließen sich über das Qualifizierungschancengesetz fördern. Das setzt eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung voraus, die längst nicht jeder Anbieter hat. Fragen Sie danach, bevor Sie mit einer Förderung kalkulieren — wir bewerben sie bewusst nicht.

Und wenn wir nichts tun?

Artikel 4 ist nicht mit einer eigenen Geldbuße bewehrt; der Bußgeldkatalog in Artikel 99 führt ihn nicht auf. Wer daraus schließt, die Vorschrift sei folgenlos, verkürzt allerdings. Sie ist geltendes Recht, und sie wirkt an anderer Stelle: bei Haftungsfragen, wenn ein KI-gestützter Fehler Schaden anrichtet, bei Ausschreibungen, in denen zunehmend nach dem Kompetenznachweis gefragt wird, und in der Aufsichtspraxis, die sich ab August 2026 einspielt.

Der ehrlichere Grund, es trotzdem zu tun, ist ein anderer: Ein Team, das weiß, was diese Werkzeuge können und wo sie versagen, arbeitet schneller und macht weniger Fehler. Die Rechtspflicht ist der Anlass, nicht der Zweck.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4 und Artikel 113; Zeitplan der Anwendbarkeit nach Artikel 113 Buchstaben a und b. Stand der Prüfung: 30. Juli 2026. Dieser Text ist eine Einordnung aus der Beratungspraxis und ersetzt keine Rechtsberatung — ob und in welchem Umfang die Pflicht Ihr Unternehmen trifft, klärt Ihre Rechtsberatung.
Balthasar Sansour
Balthasar Sansour
CTO der Klarsicht LLC. Erst Vertrieb mit eigenem Call-Center, dann sieben Jahre eigene Web-Agentur, seit 2025 KI-Workshops und Sichtbarkeit. Mehr über uns

Häufige Fragen dazu.

Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?
Seit dem 2. Februar 2025. An diesem Tag wurden Kapitel I und II der KI-Verordnung anwendbar — dazu gehören die verbotenen Praktiken und Artikel 4 zur KI-Kompetenz. Am 2. August 2026 wird die Verordnung im Übrigen anwendbar, Artikel 6 Absatz 1 folgt am 2. August 2027.
Drohen Bußgelder, wenn wir nichts tun?
Für Artikel 4 sieht die Verordnung keine eigene Geldbuße vor — der Bußgeldkatalog in Artikel 99 nennt ihn nicht. Das heißt nicht, dass die Pflicht folgenlos ist: Sie ist geltendes Recht, und fehlende Kompetenz wirkt sich bei Schäden, Haftungsfragen und in Ausschreibungen aus. Wer mit öffentlichen Auftraggebern arbeitet, wird zunehmend danach gefragt.
Reicht eine einmalige Schulung?
Für den Einstieg ja, dauerhaft nein. Artikel 4 verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz, gemessen an Vorkenntnissen, Erfahrung und Einsatzkontext. Ändern sich die eingesetzten Systeme oder kommen neue Mitarbeitende dazu, ändert sich auch der Stand. Sinnvoll ist ein dokumentierter Ausgangsstand und eine Auffrischung, wenn sich der Einsatz wesentlich ändert.
Gilt das auch für kleine Unternehmen?
Artikel 4 kennt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Wer also ChatGPT im Büroalltag einsetzt, fällt darunter. Der verlangte Umfang richtet sich aber nach dem Kontext: Ein Fünf-Personen-Betrieb braucht etwas anderes als ein Konzern mit Hochrisiko-Systemen.

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